Die Universitätslehrgänge werden aus Studiengebühren finanziert.
| Lehrgangsgebühr pro Semester | 1.875,- EUR |
| Lehrgangsgebühr für den gesamten 3-semestrigen Universitätslehrgang (IKP) | 5.625,- EUR |
| Lehrgangsgebühr für den gesamten 4-semestrigen Universitätslehrgang (IKB) | 7.500,- EUR |
Die Lehrgangsgebühr ist für das erste Studienjahr (sowohl erstes als auch zweites Semester) spätestens einen Monat vor dem Lehrgangsbeginn zu entrichten. Die Gebühren für das dritte und vierte Semester sind jeweils spätestens einen Monat vor Semesterbeginn zu entrichten.
Auf Grund der Projektförderung in der Vorbereitungsphase durch den European Social Fund (ESF) können für bedürftige Studierende die Gebühren bis auf 1/4 der Gesamtgebühr gesenkt werden.
Insgesamt wird es folgende Gebührenreduktionen geben:
| Anzahl der Reduktionen | 2 |
2 |
2 |
| Ausmaß der Reduktionen bezogen auf die Gesamtstudiengebühr | 1/4 |
1/2 |
3/4 |
| Gesamtgebühr für den 3-semestrigen Universitätslehrgang (in EUR) | 4.219,- |
2.811,- |
1.406,- |
| Gesamtgebühr für den 4-semestrigen Universitätslehrgang (in EUR) | 5.625,- |
3.750,- |
1.875,- |
Bei Bedarf kann die Gesamtsumme dieser Gebührenreduktionen auch umgeschichtet werden (z.B. vollständige Gebührenbefreiungen zu Lasten teilweiser Reduktionen).
Die Aufteilung der Gebührenreduktionen auf Teilnehmer/innen erfolgt nach dem feststeht, welche Studierende aufgenommen wurden und ist von der Bedürftigkeit der Studierenden abhängig. Besondere Anliegen bestehen in der Förderung der Chancengleichheit im Weiterbildungsbereich, der Ermöglichung einer besseren beruflichen Qualifizierung für (Langzeit-) Arbeitslose und der Erleichterung des Zugangs zur Weiterbildung für Karenzrückkehrer/innen und Menschen, die bereits berufstätig sind, sich jedoch beruflich neu orientieren müssen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Gebührenreduktion bzw. -befreiung besteht nicht.
Sowohl die Studiengebühren als auch sämtliche anderen mit dieser Ausbildung zusammenhängenden Kosten (z.B. Fahrtkosten, Tagesgelder, Nächtigungskosten etc.) sind in Österreich vollständig von der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Bei der Antragsstellung an das Finanzamt ist es wichtig deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsmaßnahme handelt und, dass es kein ordentliches Universitätsstudium ist, sondern ein Universitätslehrgang (Ausbildungsmaßnahmen und Ausgaben für ordentliche Universitätsstudien können nicht von der Steuer abgesetzt werden!).
In Deutschland gelten ähnliche Regelungen, die jedoch von Bundesland zu Bundesland abweichen können (bitte genau erkundigen).
Manche der Teilnehmer/innen anderer Universitätslehrgänge an der Universität Mozarteum erhalten Zuschüsse zu den Studiengebühren von verschiedenen Stellen bis hin zur vollständigen Rückerstattung. Oft sind Arbeitgeber an einer solchen Fortbildung interessiert und bereit, sie mitzufinanzieren. In einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, für eine Förderung im Bereich der Weiterbildung anzusuchen. Es lohnt sich auch bei Gewerkschaften und pädagogischen Verbänden anzufragen.